Allgemeine Mietbedingungen

Stand: 01. März 2021


1. Anwendungsbereich

1.1. Die BikeSport Götz GmbH („BSG“) vermietet Fahrräder („Bike“) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Mietbedingungen („AMB“).

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters haben nur Gültigkeit, soweit sie von BSG schriftlich anerkannt werden. Individuelle Abreden zwischen BSG und dem Mieter haben Vorrang vor diesen AMB.

2. Vertragsschluss, Stornierung

2.1. Verträge kommen durch eine Bestellung des Mieters und eine Auftragsbestätigung von BSG zustande. Der Vertragsschluss kann online über die Webseite von BSG, telefonisch, per E-Mail oder im Ladengeschäft von BSG erfolgen. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen nach Vertragsschluss sind nur dann gültig, wenn sie von BSG schriftlich bestätigt werden.

2.2. Die Miete von Bikes erfolgt im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen bestimmten Zeitraum, sodass dem Mieter bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Weitere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von BSG.

2.3. Der Mieter kann Verträge vor Mietbeginn gegen Zahlung eine Entschädigungspauschale stornieren. Die Entschädigungspauschale beträgt

  • 15% der vereinbarten Miete bei Stornierung bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn

  • 30% der vereinbarten Miete bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn.

Dem Mieter wird der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Entschädigungspauschale ist.

3. Leistungen von BSG

3.1. BSG überlässt dem Mieter das Bike zum Gebrauch für die vereinbarte Mietzeit. Es wird kein bestimmtes Bike vermietet, sodass BSG auch funktionsgleiche Bikes bereitstellen kann.

3.2. BSG erhält die Gebrauchstauglichkeit während der Mietzeit und führt notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durch.

4. Pflichten des Mieters

4.1. Das Bike darf nur zu dem vorgesehenen Zweck und in dem zulässigen Umfang eingesetzt werden. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Bike unterzuvermieten oder an nicht benannte Dritte weiterzugeben.

4.2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Anfrage den jeweiligen Standort des Bikes mitzuteilen. Eine Verbringung des Bikes in das Ausland ist nur mit Zustimmung von BSG zulässig.

4.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Bike gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, umgehend Strafanzeige zu erstatten und BSG die Polizeidienststelle und Bearbeitungsnummer (Tagebuchnummer) mitzuteilen. Der Mieter ist zur Mithilfe bei der Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet. Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet, die Personalien des Unfallgegners aufzunehmen und BSG zu übermitteln. Bei Beschädigungen des Bikes wird der Mieter die weitere Nutzung umgehend einstellen und BSG unverzüglich informieren.

4.4. Der Mieter verpflichtet sich, BSG unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche (Beschlagnahme, Pfändung) in Bezug auf das Bike geltend machen. Des Weiteren ist der Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Bike im Eigentum von BSG handelt.

5. Übergabe und Rückgabe

5.1. Die Übergabe und Rückgabe des Bikes erfolgt im Ladengeschäft von BSG während der normalen Geschäftszeiten, sofern kein anderer Ort oder eine andere Zeit vereinbart wurden.

5.2. Bei der Übergabe und der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand des Bikes festgehalten wird. Bei der Rückgabe festgestellte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen, sofern diese von ihm zu vertreten sind. Das gemietete Bike ist vom Mieter in einem gereinigten Zustand zurückzugeben, andernfalls berechnet BSG eine Gebühr für die Reinigung gemäß seiner Preisliste.

6. Miete und Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern eine Vergütung nicht individuell vereinbart wird, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste von BSG. Wenn E-Bikes vermietet werden, trägt der Mieter die Kosten für Verbrauchs- und Betriebsstoffe während der Mietzeit.

6.2. Die Miete ist nach Vertragsschluss im Voraus für den gesamten Mietzeitraum fällig. Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, so ist BSG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn BSG dem Mieter erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung der Miete bestimmt hat.

6.3. Die verspätete Abholung oder vorzeitige Rückgabe des Bikes befreit den Mieter nicht von der Zahlung der Miete. Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Bikes in Verzug, so hat er für jeden Tag der verspäteten Rückgabe die Tagesmiete entsprechend der Preisliste von BSG zu zahlen. Zusätzlich ist der Mieter zum Ersatz eines etwaigen Schadens verpflichtet, den BSG einem Anschlussmieter ersetzen muss, weil das Bike nicht zur Verfügung stand.

6.4. Ist während der Mietdauer eine Instandhaltungsmaßnahme erforderlich, wird BSG diese im Ladengeschäft durchführen. BSG ist berechtigt, dem Mieter ein Ersatz-Bike bereitzustellen. Stellt BSG dem Mieter kein Ersatz-Bike zur Verfügung, mindert sich die vereinbarte Miete anteilig für den Zeitraum der Instandhaltungsmaßnahme.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. BSG gewährleistet, dass der Mietgegenstand betriebsfähig ist und über die beschriebenen Leistungsmerkmale verfügt.

7.2. Der Mieter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an dem Bike, insbesondere für Schäden die auf einem nicht sachgerechten Umgang, einer Überbeanspruchung oder einer übermäßigen Abnutzung resultieren. Bei einem Diebstahl ist der Mieter zum Ersatz des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet, wenn er seine Pflicht zur Sicherung des Bikes schuldhaft verletzt hat.

7.3. Verletzt der Mieter eine Pflicht aus dem Mietvertrag, so kann BSG Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen, wenn der Mieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

7.4. Mietet ein Mieter mehrere Bikes, so haftet er für Ansprüche des Vermieters in Bezug auf alle gemieteten Bikes.

8. Mietdauer

8.1. Der Mietvertrag ist während der Mietdauer nicht ordentlich kündbar.

8.2. Mietverträge enden zum vereinbarten Zeitpunkt und verlängern sich nicht automatisch. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung von BSG.

8.3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Datenschutz

9.1. BSG wird Daten des Mieters zur Auftragsabwicklung verwenden und bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen speichern.

9.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten die Datenschutzhinweise von BSG.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Gegen Forderungen von BSG darf der Mieter nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von BSG anerkannten Forderungen aufrechnen.

10.2. BSG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von BSG, soweit der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.